Informationen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen.
Die Identitätsprüfung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. spätestens vor der Durchführung einer Transaktion, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hierzu ist HOHM4you Immobilien verpflichtet, die Identität des Kunden anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses festzustellen und die hierfür erforderlichen Daten zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.
Nach § 11 GwG sind Kunden verpflichtet, die für die Identifizierung erforderlichen Angaben zu machen sowie die entsprechenden Ausweisdokumente oder sonstigen Nachweise zur Überprüfung vorzulegen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz verarbeitet und für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.